Weitere
Zusatzbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der CompuMaster GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
(1) CompuMaster GmbH, mit Hauptsitz
in 56154 Boppard, Im Vogelsang 3
einschließlich ihrer
Zweigniederlassung(en), (im
Folgenden „CompuMaster“) bietet
ihre
Leistungen nach den folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Das Angebot richtet
sich ausschließlich an Unternehmen.
Abweichenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des Kunden wird widersprochen. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
etwaige
Zusatzbedingungen finden
ausschließlich im unternehmerischen
Geschäftsverkehr
Anwendung.
(2) Bestehen für einzelne Angebote
und Dienste von CompuMaster
Zusatzbedingungen, so
gehen diese den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor, soweit in
den Zusatzbedingungen
nicht ausdrücklich die vollständige
oder teilweise Geltung dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bestimmt wird.
(3) Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und sonstiger
Vertragsbedingungen, die ein
zwischen CompuMaster und dem Kunden
bestehendes
Dauerschuldverhältnis betreffen
(z.B. Webhosting, Application
Service Providing), werden
dem Kunden spätestens einen Monat
vor deren Inkrafttreten angezeigt.
Bleibt die
Änderung vom Kunden unwidersprochen
oder nutzt dieser trotz Widerspruchs
auch nach
Inkrafttreten der neuen
Geschäftsbedingungen die Dienste von
CompuMaster weiter, so
gelten die neuen Bedingungen als
vereinbart. Im anderen Falle wird
das Vertragsverhältnis
mit Inkrafttreten der neuen
Bedingungen beendet, ohne dass es
einer Kündigung durch
CompuMaster bedürfte; andere
Leistungen und Vertragsverhältnisse
zwischen den Parteien
bleiben davon unberührt.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss,
Leistungsumfang
(1) Angebote, Preislisten und
sonstigen Werbeunterlagen sind
freibleibend und
unverbindlich. Damit ist CompuMaster
im Falle der Nichtverfügbarkeit
nicht zur Leistung
verpflichtet. Ein Vertragsabschluss
und damit eine vertragliche Bindung
über die einzelnen
Leistungen kommt jedoch dann
zustande, wenn CompuMaster das
Angebot ausdrücklich
durch eine Auftragsbestätigung oder
durch schlüssiges Handeln annimmt.
(2) CompuMaster erbringt seine
Dienstleistungen nach den Wünschen
und Angaben des
Kunden, wie sie insbesondere aus dem
vom Kunden ausgefüllten
Bestellformular, einem
Leistungsschein und/oder sonstigen
konkreten schriftlichen
Vereinbarungen bei
Vertragsschluss hervorgehen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet,
rechtzeitig vor Ausführung des
Auftrages alle für die
Umsetzung des Auftrages
erforderlichen Daten zur Verfügung
zu stellen.
(4) Installation, Einweisung und
Schulung gehören nur zu den
Leistungspflichten von
CompuMaster, wenn dies vereinbart
ist.
(5) Änderungs- und
Erweiterungswünsche muss CompuMaster
nur berücksichtigen, wenn
sie aus technischen Gründen
erforderlich sind, um den
Vertragszweck zu erreichen. Bei
einer wesentlichen Änderung der
vertraglichen Pflichten von
CompuMaster zum Zweck der
Anpassung an die Belange des Kunden
kann CompuMaster dem Kunden den
erforderlichen
Mehraufwand in Rechnung stellen.
Dies gilt auch für eine umfangreiche
Prüfung, ob und zu
welchen Bedingungen die Änderung
oder Erweiterung durchführbar ist,
soweit
CompuMaster in Textform darauf
hingewiesen hat.
(6) Ist die Erbringung in
Teillieferungen möglich, so ist
CompuMaster zu Teillieferungen
berechtigt.
(7) Bei kostenfreien Leistungen hat
der Kunde keinen Anspruch auf
Weiterführung oder
Wiederholung der Leistung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Listenpreise im
Zeitpunkt der Leistung. Festpreise
gelten nur dann, wenn
dies im Einzelfall vereinbart wurde.
Teilzahlungen und Abschlagszahlungen
sind nur
möglich, soweit dies vertraglich
vereinbart wurde.
(2) Versandkosten, Installation,
Schulung und sonstige
Nebenleistungen sind im Preis nicht
inbegriffen, soweit keine anders
lautende Vereinbarung getroffen
wurde.
(3) Zusatzleistungen, die nicht in
dem vom Kunden ausgefüllten
Bestellformular, einem
Leistungsschein und/oder sonstigen
konkreten schriftlichen
Vereinbarungen bei
Vertragsschluss enthalten sind, sind
gesondert zu vergüten. Dies gilt
insbesondere für
Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht
digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer
Inanspruchnahme von Leistungen
Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement
sowie
d) in Auftrag gegebener Test-,
Recherchedienstleistungen und
rechtlichen Prüfungen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart,
sind die Rechnungen von CompuMaster
14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar.
(5) Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn CompuMaster über den
Betrag verfügen
kann. Im Falle von Schecks gilt die
Zahlung erst als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst
wird.
(6) Gerät der Kunde in Verzug, so
werden ihm von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz berechnet. Die
Geltendmachung
eines höheren Verzögerungsschadens
bleibt CompuMaster vorbehalten.
(7) Der Kunde muss damit rechnen,
dass CompuMaster Zahlungen zunächst
auf ältere
Schulden anrechnet. Sind bereits
Kosten der Rechtsverfolgung wie
Mahnkosten entstanden,
so kann CompuMaster Zahlungen des
Kunden zunächst auf diese Kosten,
dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anrechnen.
(8) Wenn CompuMaster Umstände
bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit des
Kunden objektiv in Frage stellen,
insbesondere der Kunde seine
Zahlungen einstellt oder
ein Scheck in Ermangelung
ausreichender Deckung zurückgegeben
wird, ist CompuMaster
berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, auch wenn
CompuMaster Schecks
angenommen hat. CompuMaster ist in
diesem Falle außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistung zu
verlangen.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung und
Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder unstreitig
sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch
ohne die weiteren Voraussetzungen
aus Satz 1 auch
dann berechtigt, wenn das
Zurückbehaltungsrecht wegen
Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis geltend gemacht
wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB
kann der Kunde Ansprüche aus dem
Vertrag nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung
von CompuMaster an Dritte abtreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller
Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die CompuMaster
gleich aus welchem Rechtsgrund gegen
den Kunden
zustehen, werden CompuMaster die
folgenden Sicherheiten gewährt, die
CompuMaster auf
Verlangen nach eigener Wahl
freigeben wird, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt.
(2) Gelieferte Ware bleibt Eigentum
von CompuMaster. Verarbeitung oder
Umbildung
erfolgen stets für CompuMaster als
Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für CompuMaster.
Erlischt das Eigentum von
CompuMaster durch Verbindung, so
wird bereits jetzt vereinbart,
dass das Eigentum von CompuMaster an
der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf CompuMaster
übergeht. Der Kunde verwahrt das
Eigentum von
CompuMaster unentgeltlich. Ware, an
der CompuMaster Eigentum zusteht,
wird im
Folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Zum
ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gehören solche
Maßnahmen nicht, die gegen andere
Rechte von
CompuMaster, insbesondere Nutzungs-
und Verwertungsrechte an einer
Software,
verstoßen. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in
vollem Umfang an CompuMaster ab.
CompuMaster ermächtigt ihn
widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der
Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Kunde
auf das Eigentum von CompuMaster
hinweisen und CompuMaster
unverzüglich
benachrichtigen, damit CompuMaster
die eigenen Eigentumsrechte
durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, CompuMaster die in diesem
Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der
Kunde.
§ 6 Termine, Fristen und
Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die
verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist
ist von der
rechtzeitigen Selbstbelieferung
abhängig.
(2) Ist für die Leistung von
CompuMaster die Mitwirkung des
Kunden erforderlich oder
vereinbart, so verlängert sich die
Lieferzeit um die Zeit, die der
Kunde dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen ist, zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit für
die Wiederaufnahme
der Leistungserbringung durch
CompuMaster.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen
des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in
der Anwendungsumgebung (Hardware-
oder
Softwaredefizite), soweit sie
CompuMaster nicht bekannt waren oder
bekannt sein
mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter
(z. B. Software anderer
EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder
Leistungstermin entsprechend
(4) Soweit CompuMaster seine
vertraglichen Leistungen infolge
Arbeitskampf, höherer
Gewalt oder anderer für CompuMaster
unabwendbarer Umstände nicht oder
nicht
fristgerecht erbringen kann, treten
für CompuMaster keine nachteiligen
Rechtsfolgen ein.
(5) Sofern die Verlängerung der
Liefer- und Leistungsfristen länger
als drei Monate dauert,
sind beide Parteien berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten.
(6) Werden von dem Kunden Änderungen
oder Ergänzungen beauftragt, die
nicht nur
geringfügigen Umfang haben, so
verlieren Termine und Fristen, die
sich am ursprünglichen
Vertragsgegenstand orientieren, ihre
Gültigkeit.
§ 7 Zugangskennung und persönliches
Passwort
(1) Für Online-Registrierungen sowie
die Nutzung von Passwörtern gelten
die folgenden
Regelungen. Der Kunde hat
1. bei gegebenenfalls erforderlichen
Registrierungen und sonstigen zur
Erreichung des
Vertragszwecks erforderlichen
Abfragen vollständige und
wahrheitsgemäße Angaben zu
machen,
2. bei einer nachträglichen Änderung
der abgefragten Daten diese
unverzüglich in der dafür
vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu
berichtigen,
3. sicherzustellen, dass sein
persönliches Passwort keinem Dritten
zugänglich gemacht
wird,
4. jede Nutzung der Dienste von
CompuMaster unter der eigenen
Zugangskennung durch
Dritte zu unterbinden,
5. die Nutzung automatischer
Voreinstellungsfunktionen für das
Passwort zu unterlassen,
6. CompuMaster unverzüglich
mitzuteilen, wenn eine
missbräuchliche Benutzung des
Passworts bzw. des Benutzernamens
vorliegt oder Anhaltspunkte für eine
bevorstehende
missbräuchliche Nutzung bestehen,
7. sich nach jeder Nutzung eines
Dienstes, welcher eine Anmeldung
voraussetzt, durch
einen Klick auf „logout“ vom Dienst
abzumelden.
(2) Im Fall eines Pflichtverstoßes
gemäß Absatz 1 ist CompuMaster
berechtigt, nach seiner
Wahl den Kunden vorübergehend vom
Angebot von CompuMaster
auszuschließen und/oder
ihm fristlos zu kündigen.
(3) Der Kunde ist auch für Entgelte,
die andere Personen befugt oder
unbefugt über seine
Zugangskennung verursachen,
verantwortlich, es sei denn, der
Kunde hat dies nicht zu
vertreten. Sofern aufgrund einer
technischen Überprüfung
ausgeschlossen werden kann,
dass ein Fehler der von CompuMaster
verwendeten Soft- und Hardware oder
ein
menschliches Versagen Seitens
CompuMaster vorliegt, wird ein
Vertretenmüssen des
Kunden vermutet.
§ 8 Art und Weise der Nutzung der
Dienste von CompuMaster
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die
Dienste von CompuMaster nicht
rechtsmissbräuchlich
oder in sittenwidriger Weise zu
nutzen, den gesetzlichen
Anforderungen zu genügen sowie
die Rechte Dritter zu respektieren.
Dies schließt insbesondere folgende
Pflichten des
Kunden ein:
1. Der Kunde stellt sicher, dass
durch von ihm in das Internet
eingespeiste Daten nicht
gegen die gesetzlichen Bestimmungen
über den Jugendschutz, die
Persönlichkeitsrechte
sowie die Schutzrechte, insbesondere
Marken-, Firmen- und Urheberrechte,
Dritter
verstoßen wird. Der Kunde unterlässt
die Einspeisung von Daten mit
sittenwidrigem Inhalt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, eine
übermäßige Belastung der Netze durch
ungezielte oder
unsachgemäße Verbreitung von Daten
zu unterlassen (z.B. Spamming).
3. Der Kunde stellt sicher, dass
seine auf dem Server von CompuMaster
eingesetzten
Skripts und Programme nicht mit
Fehlern behaftet sind, die geeignet
sind, die
Leistungserbringung durch
CompuMaster zu stören.
4. Der Kunde beachtet die
gesetzlichen Vorgaben des
Datenschutzes und der
Datensicherheit.
(2) Im Fall eines Pflichtverstoßes
gemäß Absatz 1 ist CompuMaster
berechtigt, nach seiner
Wahl gegebenenfalls betroffene
Inhalte mit sofortiger Wirkung
vorübergehend zu sperren
und/oder den Kunden vorübergehend
vom Angebot von CompuMaster
auszuschließen
und/oder ihm fristlos zu kündigen.
Das gleiche gilt, wenn CompuMaster
von Dritten darauf
hingewiesen wird, dass der Kunde
unter Verstoß gegen die in Absatz 1
enthaltenen
Pflichten Inhalte vorhält oder
verbreitet, sofern die Behauptung
einer Rechtsverletzung
nicht offensichtlich unrichtig ist.
§ 9 Freistellung bei Schädigungen
Dritter
(1) Der Kunde hat CompuMaster den
aus einer Pflichtverletzung
resultierenden Schaden zu
ersetzen. Der Kunde stellt
CompuMaster von allen Nachteilen
frei, die CompuMaster durch
seine Inanspruchnahme durch Dritte
wegen schädigender Handlungen des
Kunden
entstehen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich
CompuMaster von allen Schäden im
Zusammenhang mit
den vom Kunden gelieferten Daten und
Inhalten freizustellen, soweit
CompuMaster wegen
Urheberrechtsverletzungen oder
Verletzungen von Persönlichkeitsrechten
oder sonstigen
Rechten Dritter in
Anspruch genommen wird. Gleiches gilt
hinsichtlich etwaiger Anwalts-
und
Gerichtskosten sowie aller Auslagen und
Schäden, die CompuMaster direkt oder
indirekt
durch eine solche Inanspruchnahme
entstehen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet,
CompuMaster bei der Abwehr von
Ansprüchen Dritter zu
unterstützten, insbesondere durch
Auskunft und Beibringung von
Unterlagen.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Für den Fall, dass der Kunde im
Zusammenhang mit den Leistungen von
CompuMaster
Inhalte bereithält oder übermittelt,
an denen ihm Urheberrechte oder
Nutzungsrechte
zustehen, ist CompuMaster für die
Dauer der Leistungserbringung zu
denjenigen
Vervielfältigungshandlungen
berechtigt, die CompuMaster
durchführen muss, um ihre
vertraglichen Leistungen zu
erbringen.
(2) Die von CompuMaster
bereitgestellten Daten und
Inhalte unterliegen
urheberrechtlichem
Schutz. Dem Kunden ist es daher
nicht gestattet, diese Daten
über die
von CompuMaster
im Einzelfall gewährte Nutzung
hinaus zu kopieren, zu
bearbeiten
und/oder
weiterzuverbreiten.
§ 11 Datenschutz, Pflicht des Kunden
zur Datensicherung, Geheimhaltung
(1) Die vom Nutzer zur Verfügung
gestellten Daten werden von
CompuMaster
ausschließlich zu den sich aus
diesem Vertrag ergebenden Zwecken
unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen des Datenschutzes
gespeichert und verarbeitet
und nicht an Dritte weitergegeben
(siehe auch die Datenschutzerklärung
von
CompuMaster). Für die Einhaltung der
Vorgaben des Datenschutzes durch die
Kunden gilt §
8 Absatz 1 Nr. 4.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich
vor Datenverlust angemessen zu
schützen. Da die
Neuinstallation von Software, aber
auch die Veränderung der
installierten Software das
Risiko eines Datenverlustes mit sich
bringt, ist der Kunde verpflichtet,
vor Neuinstallation
oder Veränderung der installierten
Software durch eine umfassende
Datensicherung
Vorsorge gegen Datenverlust zu
treffen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten
sich, alle ihnen vor oder bei der
Vertragsdurchführung
von dem jeweils anderen
Vertragspartner zugehenden oder
bekannt werdenden
Gegenstände (z. B. Software,
Unterlagen, Informationen), die
rechtlich geschützt sind oder
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse
beinhalten oder als vertraulich
bezeichnet sind, auch
über das Vertragsende hinaus
vertraulich zu behandeln, es sei
denn, sie sind ohne Verstoß
gegen die Geheimhaltungspflicht
öffentlich bekannt. Die
Vertragspartner verwahren und
sichern diese Gegenstände so, dass
ein Zugang durch Dritte
ausgeschlossen ist. Der Kunde
macht die Vertragsgegenstände nur
den Mitarbeitern und sonstigen
Dritten zugänglich, die
den Zugang zur Ausübung der ihnen
eingeräumten Dienstaufgaben
benötigen. Er belehrt
diese Personen über die
Geheimhaltungsbedürftigkeit der
Gegenstände.
§ 12 Haftung von CompuMaster
(1) Schadensersatzansprüche gegen
CompuMaster wegen des Ersatzes von
Vermögensschäden sind auf Fälle
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Handelns
beschränkt. CompuMaster haftet für
einfache Fahrlässigkeit jedoch dann,
wenn die
Verletzung einer Pflicht vorliegt,
deren ordnungsgemäße Erfüllung für
die Erreichung des
Vertragszwecks wesentlich ist
(Kardinalpflicht). In diesem Fall
ist die Haftung für
Vermögensschäden hinsichtlich deren
Umfangs auf den unmittelbaren
Vermögensschaden
und hinsichtlich deren Höhe auf den
voraussehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für Datenverlust ist
durch den typischen
Wiederherstellungsaufwand
begrenzt. Dieser bemisst sich nach
dem Schaden, der bei der Vornahme
zumutbarer
Sicherungsmaßnahmen (wie z. B.
Anfertigung von Sicherungskopien)
eingetreten wäre.
(3) Soweit die Haftung von
CompuMaster ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von
CompuMaster.
(4) Rechtliche Inhalte in der
angefertigten Lösung sind,
selbst wenn ein
(freiwilliger)
Vorschlag
von CompuMaster erfolgt, stets
alleinig in der Verantwortung
des Kunden.
(5) Die Haftung nach den
Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, die
Haftung aus einer
Garantie
oder wegen eines Rechtsmangels
sowie Ansprüche auf Ersatz von
Körperschäden
bleiben von
diesen Regelungen unberührt.
§ 13 Mitteilungen
(1) Soweit sich die
Vertragspartner per
elektronischer Post (E-Mail)
verständigen, erkennen
sie
die unbeschränkte Wirksamkeit
der auf diesem Wege
übermittelten
Willenserklärungen
nach
Maßgabe der folgenden
Bestimmungen an.
(2) Die E-Mail muss den Namen und
die E-Mail-Adresse des Absenders,
den Zeitpunkt der
Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie
eine Wiedergabe des Namens des
Absenders als
Abschluss der Nachricht enthalten.
(3) Eine im Rahmen der vorstehenden
Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt
vorbehaltlich
eines Gegenbeweises als vom anderen
Partner stammend.
(4) Die Verbindlichkeit der E-Mail
und damit der Textform gilt für alle
Erklärungen, welche
die gewöhnliche Vertragsabwicklung
mit sich bringt. Ausgeschlossen ist
die Textform
dagegen bei einer Kündigung sowie
Erklärungen, die von einem
Vertragspartner
ausdrücklich abweichend von dieser
Vereinbarung in schriftlicher Form
verlangt werden.
§ 14 Reseller
(1) CompuMaster ist bereit,
Lieferungen und Leistungen auch an
solche Kunden zu
erbringen, welche im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung die
Lieferungen und
Leistungen von CompuMaster wiederum
an deren Kunden („Endkunden“)
weitergeben
(„Reseller“). Eine solche
vollständige oder teilweise
Weitergabe der Lieferungen und
Leistungen von CompuMaster bedarf
der vorherigen Zustimmung von
CompuMaster.
(2) Der Reseller bleibt in diesen
Fällen alleiniger Vertragspartner
von CompuMaster. Er
gewährleistet, dass der Endkunde ihm
gegenüber in der Form verpflichtet
wird, dass der
Reseller seinerseits seine Pflichten
und Obliegenheiten gegenüber
CompuMaster und
sonstigen Beteiligten (z.B. DENIC)
erfüllen kann.
(3) Der Reseller ersetzt CompuMaster
alle Schäden und stellt CompuMaster
von allen
Ansprüchen und sonstigen
Beeinträchtigungen frei, die daraus
entstehen, dass
vorgenannte Regelungen nicht
eingehalten werden oder der Endkunde
seine Pflichten nicht
erfüllt.
§ 15 Anwendbares Recht,
Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit
dem diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
zugrundeliegendem Vertrag ist bei
Verträgen mit Kaufleuten,
juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen St. Goar.
Stand: 31.01.2022