AGB und Zusatzbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CompuMaster GmbH (PDF)
Zusatzbedingungen Softwareerstellung
Weitere Zusatzbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CompuMaster GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
(1) CompuMaster GmbH, mit Hauptsitz in 56154 Boppard, Im Vogelsang 3
einschließlich ihrer Zweigniederlassung(en), (im Folgenden „CompuMaster“) bietet ihre
Leistungen nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Das Angebot richtet
sich ausschließlich an Unternehmen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden wird widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaige
Zusatzbedingungen finden ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Anwendung.
(2) Bestehen für einzelne Angebote und Dienste von CompuMaster Zusatzbedingungen, so
gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit in den Zusatzbedingungen
nicht ausdrücklich die vollständige oder teilweise Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bestimmt wird.
(3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger
Vertragsbedingungen, die ein zwischen CompuMaster und dem Kunden bestehendes
Dauerschuldverhältnis betreffen (z.B. Webhosting, Application Service Providing), werden
dem Kunden spätestens einen Monat vor deren Inkrafttreten angezeigt. Bleibt die
Änderung vom Kunden unwidersprochen oder nutzt dieser trotz Widerspruchs auch nach
Inkrafttreten der neuen Geschäftsbedingungen die Dienste von CompuMaster weiter, so
gelten die neuen Bedingungen als vereinbart. Im anderen Falle wird das Vertragsverhältnis
mit Inkrafttreten der neuen Bedingungen beendet, ohne dass es einer Kündigung durch
CompuMaster bedürfte; andere Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien
bleiben davon unberührt.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungsumfang
(1) Angebote, Preislisten und sonstigen Werbeunterlagen sind freibleibend und
unverbindlich. Damit ist CompuMaster im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung
verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen
Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn CompuMaster das Angebot ausdrücklich
durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln annimmt.
(2) CompuMaster erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des
Kunden, wie sie insbesondere aus dem vom Kunden ausgefüllten Bestellformular, einem
Leistungsschein und/oder sonstigen konkreten schriftlichen Vereinbarungen bei
Vertragsschluss hervorgehen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ausführung des Auftrages alle für die
Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
(4) Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von
CompuMaster, wenn dies vereinbart ist.
(5) Änderungs- und Erweiterungswünsche muss CompuMaster nur berücksichtigen, wenn
sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei
einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von CompuMaster zum Zweck der
Anpassung an die Belange des Kunden kann CompuMaster dem Kunden den erforderlichen
Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu
welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit
CompuMaster in Textform darauf hingewiesen hat.
(6) Ist die Erbringung in Teillieferungen möglich, so ist CompuMaster zu Teillieferungen
berechtigt.
(7) Bei kostenfreien Leistungen hat der Kunde keinen Anspruch auf Weiterführung oder
Wiederholung der Leistung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Leistung. Festpreise gelten nur dann, wenn
dies im Einzelfall vereinbart wurde. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur
möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
(2) Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht
inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Zusatzleistungen, die nicht in dem vom Kunden ausgefüllten Bestellformular, einem
Leistungsschein und/oder sonstigen konkreten schriftlichen Vereinbarungen bei
Vertragsschluss enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für
Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement sowie
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von CompuMaster 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CompuMaster über den Betrag verfügen
kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst
wird.
(6) Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzögerungsschadens bleibt CompuMaster vorbehalten.
(7) Der Kunde muss damit rechnen, dass CompuMaster Zahlungen zunächst auf ältere
Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden,
so kann CompuMaster Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(8) Wenn CompuMaster Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des
Kunden objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde seine Zahlungen einstellt oder
ein Scheck in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist CompuMaster
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn CompuMaster Schecks
angenommen hat. CompuMaster ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch
dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertrag nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung von CompuMaster an Dritte abtreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die CompuMaster gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden
zustehen, werden CompuMaster die folgenden Sicherheiten gewährt, die CompuMaster auf
Verlangen nach eigener Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt.
(2) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von CompuMaster. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für CompuMaster als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für CompuMaster.
Erlischt das Eigentum von CompuMaster durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,
dass das Eigentum von CompuMaster an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf CompuMaster übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von
CompuMaster unentgeltlich. Ware, an der CompuMaster Eigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von
CompuMaster, insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte an einer Software,
verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in
vollem Umfang an CompuMaster ab. CompuMaster ermächtigt ihn widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde
auf das Eigentum von CompuMaster hinweisen und CompuMaster unverzüglich
benachrichtigen, damit CompuMaster die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CompuMaster die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Kunde.
§ 6 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der
rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
(2) Ist für die Leistung von CompuMaster die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder
vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme
der Leistungserbringung durch CompuMaster.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder
Softwaredefizite), soweit sie CompuMaster nicht bekannt waren oder bekannt sein
mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend
(4) Soweit CompuMaster seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer
Gewalt oder anderer für CompuMaster unabwendbarer Umstände nicht oder nicht
fristgerecht erbringen kann, treten für CompuMaster keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Sofern die Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen länger als drei Monate dauert,
sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur
geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen
Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 7 Zugangskennung und persönliches Passwort
(1) Für Online-Registrierungen sowie die Nutzung von Passwörtern gelten die folgenden
Regelungen. Der Kunde hat
1. bei gegebenenfalls erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des
Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu
machen,
2. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür
vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
3. sicherzustellen, dass sein persönliches Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht
wird,
4. jede Nutzung der Dienste von CompuMaster unter der eigenen Zugangskennung durch
Dritte zu unterbinden,
5. die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen,
6. CompuMaster unverzüglich mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des
Passworts bzw. des Benutzernamens vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende
missbräuchliche Nutzung bestehen,
7. sich nach jeder Nutzung eines Dienstes, welcher eine Anmeldung voraussetzt, durch
einen Klick auf „logout“ vom Dienst abzumelden.
(2) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 1 ist CompuMaster berechtigt, nach seiner
Wahl den Kunden vorübergehend vom Angebot von CompuMaster auszuschließen und/oder
ihm fristlos zu kündigen.
(3) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine
Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu
vertreten. Sofern aufgrund einer technischen Überprüfung ausgeschlossen werden kann,
dass ein Fehler der von CompuMaster verwendeten Soft- und Hardware oder ein
menschliches Versagen Seitens CompuMaster vorliegt, wird ein Vertretenmüssen des
Kunden vermutet.
§ 8 Art und Weise der Nutzung der Dienste von CompuMaster
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von CompuMaster nicht rechtsmissbräuchlich
oder in sittenwidriger Weise zu nutzen, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen sowie
die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des
Kunden ein:
1. Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht
gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte
sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter
verstoßen wird. Der Kunde unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder
unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen (z.B. Spamming).
3. Der Kunde stellt sicher, dass seine auf dem Server von CompuMaster eingesetzten
Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet sind, die
Leistungserbringung durch CompuMaster zu stören.
4. Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der
Datensicherheit.
(2) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 1 ist CompuMaster berechtigt, nach seiner
Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren
und/oder den Kunden vorübergehend vom Angebot von CompuMaster auszuschließen
und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn CompuMaster von Dritten darauf
hingewiesen wird, dass der Kunde unter Verstoß gegen die in Absatz 1 enthaltenen
Pflichten Inhalte vorhält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung
nicht offensichtlich unrichtig ist.
§ 9 Freistellung bei Schädigungen Dritter
(1) Der Kunde hat CompuMaster den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu
ersetzen. Der Kunde stellt CompuMaster von allen Nachteilen frei, die CompuMaster durch
seine Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden
entstehen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich CompuMaster von allen Schäden im Zusammenhang mit
den vom Kunden gelieferten Daten und Inhalten freizustellen, soweit CompuMaster wegen
Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen
Rechten Dritter in Anspruch genommen wird. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger Anwalts-
und Gerichtskosten sowie aller Auslagen und Schäden, die CompuMaster direkt oder
indirekt durch eine solche Inanspruchnahme entstehen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, CompuMaster bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu
unterstützten, insbesondere durch Auskunft und Beibringung von Unterlagen.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen von CompuMaster
Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder Nutzungsrechte
zustehen, ist CompuMaster für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen
Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die CompuMaster durchführen muss, um ihre
vertraglichen Leistungen zu erbringen.
(2) Die von CompuMaster bereitgestellten Daten und Inhalte unterliegen
urheberrechtlichem Schutz. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die
von CompuMaster im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten
und/oder weiterzuverbreiten.
§ 11 Datenschutz, Pflicht des Kunden zur Datensicherung, Geheimhaltung
(1) Die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten werden von CompuMaster
ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet
und nicht an Dritte weitergegeben (siehe auch die Datenschutzerklärung von
CompuMaster). Für die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes durch die Kunden gilt §
8 Absatz 1 Nr. 4.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die
Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das
Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation
oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung
Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung
von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden
Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch
über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß
gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und
sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Der Kunde
macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die
den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt
diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
§ 12 Haftung von CompuMaster
(1) Schadensersatzansprüche gegen CompuMaster wegen des Ersatzes von
Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns
beschränkt. CompuMaster haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die
Verletzung einer Pflicht vorliegt, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die Erreichung des
Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung für
Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden
und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand
begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer
Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
(3) Soweit die Haftung von CompuMaster ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
CompuMaster.
(4) Rechtliche Inhalte in der angefertigten Lösung sind, selbst wenn ein (freiwilliger)
Vorschlag von CompuMaster erfolgt, stets alleinig in der Verantwortung des Kunden.
(5) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, die Haftung aus einer
Garantie oder wegen eines Rechtsmangels sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden
bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 13 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen
sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der
Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als
Abschluss der Nachricht enthalten.
(3) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich
eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(4) Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, welche
die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform
dagegen bei einer Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner
ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 14 Reseller
(1) CompuMaster ist bereit, Lieferungen und Leistungen auch an solche Kunden zu
erbringen, welche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Lieferungen und
Leistungen von CompuMaster wiederum an deren Kunden („Endkunden“) weitergeben
(„Reseller“). Eine solche vollständige oder teilweise Weitergabe der Lieferungen und
Leistungen von CompuMaster bedarf der vorherigen Zustimmung von CompuMaster.
(2) Der Reseller bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von CompuMaster. Er
gewährleistet, dass der Endkunde ihm gegenüber in der Form verpflichtet wird, dass der
Reseller seinerseits seine Pflichten und Obliegenheiten gegenüber CompuMaster und
sonstigen Beteiligten (z.B. DENIC) erfüllen kann.
(3) Der Reseller ersetzt CompuMaster alle Schäden und stellt CompuMaster von allen
Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen, dass
vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde seine Pflichten nicht
erfüllt.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegendem Vertrag ist bei
Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen St. Goar.
Stand: 31.01.2022