AGB und Zusatzbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CompuMaster GmbH (PDF)

Zusatzbedingungen Softwareerstellung

Weitere Zusatzbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CompuMaster GmbH

 

§ 1 Anwendungsbereich

 
(1) CompuMaster GmbH, mit Hauptsitz in 56154 Boppard, Im Vogelsang 3 
einschließlich ihrer Zweigniederlassung(en), (im Folgenden „CompuMaster“) bietet ihre 
Leistungen nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Das Angebot richtet 
sich ausschließlich an Unternehmen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
des Kunden wird widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaige 
Zusatzbedingungen finden ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr 
Anwendung.
 
(2) Bestehen für einzelne Angebote und Dienste von CompuMaster Zusatzbedingungen, so 
gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit in den Zusatzbedingungen 
nicht ausdrücklich die vollständige oder teilweise Geltung dieser Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen bestimmt wird.
 
(3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger 
Vertragsbedingungen, die ein zwischen CompuMaster und dem Kunden bestehendes 
Dauerschuldverhältnis betreffen (z.B. Webhosting, Application Service Providing), werden 
dem Kunden spätestens einen Monat vor deren Inkrafttreten angezeigt. Bleibt die 
Änderung vom Kunden unwidersprochen oder nutzt dieser trotz Widerspruchs auch nach 
Inkrafttreten der neuen Geschäftsbedingungen die Dienste von CompuMaster weiter, so 
gelten die neuen Bedingungen als vereinbart. Im anderen Falle wird das Vertragsverhältnis 
mit Inkrafttreten der neuen Bedingungen beendet, ohne dass es einer Kündigung durch 
CompuMaster bedürfte; andere Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien 
bleiben davon unberührt. 
 

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungsumfang

 
(1) Angebote, Preislisten und sonstigen Werbeunterlagen sind freibleibend und 
unverbindlich. Damit ist CompuMaster im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung 
verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen 
Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn CompuMaster das Angebot ausdrücklich 
durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln annimmt.
 
(2) CompuMaster erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des 
Kunden, wie sie insbesondere aus dem vom Kunden ausgefüllten Bestellformular, einem 
Leistungsschein und/oder sonstigen konkreten schriftlichen Vereinbarungen bei 
Vertragsschluss hervorgehen.
 
(3) Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ausführung des Auftrages alle für die 
Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
 
(4) Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von 
CompuMaster, wenn dies vereinbart ist.
 
(5) Änderungs- und Erweiterungswünsche muss CompuMaster nur berücksichtigen, wenn 
sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei 
einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von CompuMaster zum Zweck der 
Anpassung an die Belange des Kunden kann CompuMaster dem Kunden den erforderlichen 
Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu 
welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit 
CompuMaster in Textform darauf hingewiesen hat.
 
(6) Ist die Erbringung in Teillieferungen möglich, so ist CompuMaster zu Teillieferungen 
berechtigt.
 
(7) Bei kostenfreien Leistungen hat der Kunde keinen Anspruch auf Weiterführung oder 
Wiederholung der Leistung.
 

§ 3 Preise und Zahlung

 
(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Leistung. Festpreise gelten nur dann, wenn 
dies im Einzelfall vereinbart wurde. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur 
möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
 
(2) Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht 
inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
 
(3) Zusatzleistungen, die nicht in dem vom Kunden ausgefüllten Bestellformular, einem 
Leistungsschein und/oder sonstigen konkreten schriftlichen Vereinbarungen bei 
Vertragsschluss enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für 
Mehraufwand infolge 
 
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, 
 
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, 
 
c) von Aufwand für Lizenzmanagement sowie 
 
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen.
 
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von CompuMaster 14 Tage nach 
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
 
(5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CompuMaster über den Betrag verfügen 
kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst 
wird.
 
(6) Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen 
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung 
eines höheren Verzögerungsschadens bleibt CompuMaster vorbehalten.
 
(7) Der Kunde muss damit rechnen, dass CompuMaster Zahlungen zunächst auf ältere 
Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, 
so kann CompuMaster Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die 
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
 
(8) Wenn CompuMaster Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des 
Kunden objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde seine Zahlungen einstellt oder 
ein Scheck in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist CompuMaster 
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn CompuMaster Schecks 
angenommen hat. CompuMaster ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen 
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
 

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

 
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn 
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die 
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur 
Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch 
dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben 
Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
 
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertrag nur mit 
vorheriger schriftlicher Zustimmung von CompuMaster an Dritte abtreten. 
 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus 
Kontokorrent), die CompuMaster gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden 
zustehen, werden CompuMaster die folgenden Sicherheiten gewährt, die CompuMaster auf 
Verlangen nach eigener Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig 
um mehr als 20% übersteigt.
 
(2) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von CompuMaster. Verarbeitung oder Umbildung 
erfolgen stets für CompuMaster als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für CompuMaster. 
Erlischt das Eigentum von CompuMaster durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, 
dass das Eigentum von CompuMaster an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig 
(Rechnungswert) auf CompuMaster übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von 
CompuMaster unentgeltlich. Ware, an der CompuMaster Eigentum zusteht, wird im 
Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
 
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr 
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von 
CompuMaster, insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte an einer Software, 
verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem 
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) 
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher 
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in 
vollem Umfang an CompuMaster ab. CompuMaster ermächtigt ihn widerruflich, die an den 
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. 
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen 
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde 
auf das Eigentum von CompuMaster hinweisen und CompuMaster unverzüglich 
benachrichtigen, damit CompuMaster die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. 
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CompuMaster die in diesem Zusammenhang 
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der 
Kunde.
 

§ 6 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

 
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden 
können, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der 
rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
 
(2) Ist für die Leistung von CompuMaster die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder 
vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung 
nicht nachgekommen ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme 
der Leistungserbringung durch CompuMaster.
 
(3) Bei Verzögerungen infolge von 
 
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, 
 
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder 
Softwaredefizite), soweit sie CompuMaster nicht bekannt waren oder bekannt sein 
mussten,
 
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend
 
(4) Soweit CompuMaster seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer 
Gewalt oder anderer für CompuMaster unabwendbarer Umstände nicht oder nicht 
fristgerecht erbringen kann, treten für CompuMaster keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
 
(5) Sofern die Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen länger als drei Monate dauert, 
sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
 
(6) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur 
geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen 
Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
 

§ 7 Zugangskennung und persönliches Passwort

 
(1) Für Online-Registrierungen sowie die Nutzung von Passwörtern gelten die folgenden 
Regelungen. Der Kunde hat
 
1. bei gegebenenfalls erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des 
Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu 
machen,
 
2. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür 
vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
 
3. sicherzustellen, dass sein persönliches Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht 
wird,
 
4. jede Nutzung der Dienste von CompuMaster unter der eigenen Zugangskennung durch 
Dritte zu unterbinden,
 
5. die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen,
 
6. CompuMaster unverzüglich mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des 
Passworts bzw. des Benutzernamens vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende 
missbräuchliche Nutzung bestehen,
 
7. sich nach jeder Nutzung eines Dienstes, welcher eine Anmeldung voraussetzt, durch 
einen Klick auf „logout“ vom Dienst abzumelden.
 
(2) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 1 ist CompuMaster berechtigt, nach seiner 
Wahl den Kunden vorübergehend vom Angebot von CompuMaster auszuschließen und/oder 
ihm fristlos zu kündigen.
 
(3) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine 
Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu 
vertreten. Sofern aufgrund einer technischen Überprüfung ausgeschlossen werden kann, 
dass ein Fehler der von CompuMaster verwendeten Soft- und Hardware oder ein 
menschliches Versagen Seitens CompuMaster vorliegt, wird ein Vertretenmüssen des 
Kunden vermutet.
 

§ 8 Art und Weise der Nutzung der Dienste von CompuMaster

 
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von CompuMaster nicht rechtsmissbräuchlich 
oder in sittenwidriger Weise zu nutzen, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen sowie 
die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des 
Kunden ein:
 
1. Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht 
gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte 
sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter 
verstoßen wird. Der Kunde unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt. 
 
2. Der Kunde ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder 
unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen (z.B. Spamming). 
 
3. Der Kunde stellt sicher, dass seine auf dem Server von CompuMaster eingesetzten 
Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet sind, die 
Leistungserbringung durch CompuMaster zu stören.
 
4. Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der 
Datensicherheit.
 
(2) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 1 ist CompuMaster berechtigt, nach seiner 
Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren 
und/oder den Kunden vorübergehend vom Angebot von CompuMaster auszuschließen 
und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn CompuMaster von Dritten darauf 
hingewiesen wird, dass der Kunde unter Verstoß gegen die in Absatz 1 enthaltenen 
Pflichten Inhalte vorhält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung 
nicht offensichtlich unrichtig ist.
 

§ 9 Freistellung bei Schädigungen Dritter

 
(1) Der Kunde hat CompuMaster den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu 
ersetzen. Der Kunde stellt CompuMaster von allen Nachteilen frei, die CompuMaster durch 
seine Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden 
entstehen.
 
(2) Der Kunde verpflichtet sich CompuMaster von allen Schäden im Zusammenhang mit 
den vom Kunden gelieferten Daten und Inhalten freizustellen, soweit CompuMaster wegen 
Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen 
Rechten Dritter in Anspruch genommen wird. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger Anwalts-
und Gerichtskosten sowie aller Auslagen und Schäden, die CompuMaster direkt oder 
indirekt durch eine solche Inanspruchnahme entstehen.
 
(3) Der Kunde ist verpflichtet, CompuMaster bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu 
unterstützten, insbesondere durch Auskunft und Beibringung von Unterlagen.
 

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte

 
(1) Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen von CompuMaster 
Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder Nutzungsrechte 
zustehen, ist CompuMaster für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen 
Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die CompuMaster durchführen muss, um ihre 

vertraglichen Leistungen zu erbringen.

(2) Die von CompuMaster bereitgestellten Daten und Inhalte unterliegen 
urheberrechtlichem Schutz. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die 
von CompuMaster im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten 
und/oder weiterzuverbreiten. 

§ 11 Datenschutz, Pflicht des Kunden zur Datensicherung, Geheimhaltung

 
(1) Die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten werden von CompuMaster 
ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der 
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet 
und nicht an Dritte weitergegeben (siehe auch die Datenschutzerklärung von 
CompuMaster). Für die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes durch die Kunden gilt § 
8 Absatz 1 Nr. 4.
 
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die 
Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das 
Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation 
oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung 
Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
 
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung 
von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden 
Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder 
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch 
über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß 
gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und 
sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Der Kunde 
macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die 
den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt 
diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
 

§ 12 Haftung von CompuMaster

 
(1) Schadensersatzansprüche gegen CompuMaster wegen des Ersatzes von 
Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns 
beschränkt. CompuMaster haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die 
Verletzung einer Pflicht vorliegt, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die Erreichung des 
Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung für 
Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden 
und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
 
(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand 
begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer 
Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
 
(3) Soweit die Haftung von CompuMaster ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies 
auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 
CompuMaster.
 

(4) Rechtliche Inhalte in der angefertigten Lösung sind, selbst wenn ein (freiwilliger)
Vorschlag von CompuMaster erfolgt, stets alleinig in der Verantwortung des Kunden.
  

(5) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, die Haftung aus einer 
Garantie oder wegen eines Rechtsmangels sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden 
bleiben von diesen Regelungen unberührt.

 

§ 13 Mitteilungen

 

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen 
sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen 
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der 
Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als 
Abschluss der Nachricht enthalten.
 
(3) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich 
eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
 
(4) Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, welche 
die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform 
dagegen bei einer Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner 
ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
 

§ 14 Reseller

 
(1) CompuMaster ist bereit, Lieferungen und Leistungen auch an solche Kunden zu 
erbringen, welche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Lieferungen und 
Leistungen von CompuMaster wiederum an deren Kunden („Endkunden“) weitergeben 
(„Reseller“). Eine solche vollständige oder teilweise Weitergabe der Lieferungen und 
Leistungen von CompuMaster bedarf der vorherigen Zustimmung von CompuMaster.
 
(2) Der Reseller bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von CompuMaster. Er 
gewährleistet, dass der Endkunde ihm gegenüber in der Form verpflichtet wird, dass der 
Reseller seinerseits seine Pflichten und Obliegenheiten gegenüber CompuMaster und 
sonstigen Beteiligten (z.B. DENIC) erfüllen kann.
 
(3) Der Reseller ersetzt CompuMaster alle Schäden und stellt CompuMaster von allen 
Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen, dass 
vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde seine Pflichten nicht 
erfüllt.
 

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
 
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit 
dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegendem Vertrag ist bei 
Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen St. Goar.
 
Stand: 31.01.2022